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   BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86   

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BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 (https://dejure.org/1987,12415)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 (https://dejure.org/1987,12415)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 11b RAr 61/86 (https://dejure.org/1987,12415)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86
    Zahlt die Bundesanstalt für Arbeit laufende Geldleistungen an den Ehegatten oder die Kinder des Leistungsberechtigten erst von einem Zeitpunkt an (§ 48 Abs. 1 S 1 SGB I), zu dem dieser Gelegenheit gehabt hatte, sich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern, dann ist das in der Regel nicht ermessensfehlerhaft (Anschluß an BSG vom 28.7.1987 - 7 RAr 39/86).

    Wartet das Arbeitsamt den Ablauf einer Anhörungsfrist ab, die in ihrer Relevanz zum Klageanspruch nicht wesentlich mehr als zwei Wochen beträgt, dann stellt die Weigerung, für die zurückliegende Zeit die Abzweigung vorzunehmen, keinen Ermessensfehlgebrauch dar; es kann nicht als ermessensfehlerhaft sachwidrig angesehen werden, wenn ein Leistungsträger sich dazu entschließt, dem Leistungsberechtigten während der angemessenen Dauer eines Verfahrens über dessen gesetzlich vorgeschriebene Anhörung die bisher bewilligte Leistung noch in vollem Umfang zu belassen, hierin folgt der Senat der Auffassung die der 7. Senat des Bundessozialgerichts im Urteil vom 28. Juli 1987 - 7 RAr 39/86 - ausgeführt hat.

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86
    Die Leistungsklage könnte zwar unzulässig sein, da der angefochtene Bescheid nicht eine Leistung betrifft, auf die ein Rechtsanspruch besteht (§ 54 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz -SGG-), sondern eine Ermessensentscheidung darstellt; da die Klägerin aber offenbar eine Ermessensschrumpfung auf Null (vgl. BSGE 57, 127, 133 = SozR 1200 § 48 Nr. 5) annimmt, ist hier die Leistungsklage ausnahmsweise als zulässig anzusehen.

    Eine derartige rückwirkende Abzweigung wird zwar rechtlich nicht für ausgeschlossen gehalten (BSGE 57, 127, 132 = SozR 1200 § 48 Nr. 9).

  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 61/86
    möglichen Abzweigung ganz abzusehen (BSGE 59, 30, 33 = SozR 1200 § 48 Nr. 10).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Jede andere Entscheidung wäre rechtswidrig gewesen (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juli 1987 a.a.O. und vom 29. Oktober 1987 in SozR 1200 § 48 Nr. 13 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2016 - L 19 AS 2111/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verweigerung oder Beschränkung von Akteneinsicht;

    Da eine auf § 48 SGB I beruhende Abzweigung einer laufenden Geldleistung in den Rechtskreis des Leistungsberechtigten eingreift, ist diesem vor der Entscheidung über die Abzweigung nach § 24 Abs. 1 SGB X - und mithin als Beteiligtem des Verwaltungsverfahrens - Gelegenheit zu geben, sich zu den dafür erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 - SozR 1200 § 48 Nr. 13; Voelzke/Didong in jurisPK-SGB I, § 48 Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - L 1 AL 100/03

    Arbeitslosenversicherung

    Er hat dabei grundsätzlich die Wahl zwischen mehreren rechtlich möglichen Verhaltensweisen, die das Recht einschließen, von der an sich möglichen Abzweigung ganz abzusehen (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG, Urteil v. 29.10.1987 - 11b RAr 61/86 - SozR 1200 § 48 Nr. 13).
  • LSG Hessen, 08.10.2003 - L 6 AL 480/02

    Abzweigung von Arbeitslosengeld - Ermessensfehlgebrauch - Unterschreitung des

    Da der Beklagten bei der Festlegung des Abzweigungsbetrages durch § 48 SGB I ein Ermessensspielraum eingeräumt wird (vgl. BSG, Urt. vom 29. Okt. 1987 - 11b Rar 61/86 = SozR 1200 § 48 Nr. 13 m.w.N.) konnte die Beklagte gem. § 54 Abs. 2 und Abs. 4 SGG nur unter Aufhebung der Bescheide zur Neubescheidung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Senats verurteilt werden.
  • LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00

    Abzweigung - Angemessenheit bei Vorliegen eines Unterhaltstitels - pauschalierte

    Dabei ist eine vorherige Anhörung (§ 24 Abs. 1 SGB 10) des Leistungsempfängers mit einer etwa zwei-- bis dreiwöchigen Äußerungsfrist erforderlich (vgl. Urteil des BSG vom 29.10.1987 -- 11b RAr 61/86 = SozR 1200 § 48 Nr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 4 KR 76/10
    sich um eine Ermessensentscheidung, die zu begründen ist (vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 29. Oktober 1987, AZ: 11b RAr 61/86, veröffentlicht in SozR 1200 § 48 Nr. 10).
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